Was bedeutet Eigenverbrauch für einen Betreiber einer Photovoltaikanlage?
Für Strom aus einer PhotovoltaikanlagePhotovoltaikanlage
Was bedeudet Photovoltaikanlage? -> Lexikoneintrag kann seit Inkrafttreten des EEG 2009 auch bei direktem Eigenverbrauch eine Vergütung nach dem EEG beansprucht werden.
Die EEG Novelle im Juli 2010 hat diese Vergütung bei direktem Eigenverbrauch deutlich erweitert. Das Gesetz wurde am 06. Mai 2010 im deutschen Bundestag beschlossen und ist am 01. Juli 2010 in Kraft getreten.
Vereinfacht ausgedrückt bedeudet dies, dass ein Betreiber einer PhotovoltaikanlagePhotovoltaikanlage
Was bedeudet Photovoltaikanlage? -> Lexikoneintrag bis 500KWp den solar produzierten Strom nicht unbedingt in das Netz des Netzbetreibers einspeisen muss um eine Einspeisevergütung zu bekommen, sondern nun auch die Möglichkeit hat, den selbst erzeugten Strom auch selbst zu verbrauchen. Dieser dezentrale Eigenverbrauch wird dann ebenfalls über eine EEG geregelte Vergütung vom Netzbetreiber gefördert. Zu dieser Vergütung addieren sich die Einsparungen die pro KWh Strom entstehen. Zusammen mit dem Wert des eingesparten Netzstroms entsteht daher ab einem Strompreis von 19,5 Cent/kWh ein Anreiz, Solarstrom selbst zu verbrauchen.
Der Betreiber einer PhotovoltaikanlagePhotovoltaikanlage
Was bedeudet Photovoltaikanlage? -> Lexikoneintrag bezieht im Moment des Eigenverbrauchs (interner Strom) keinen Strom vom Stromanbieter / Netzbetreiber (externer Strom). Er spart also seine Kosten für diesen externen Strom. Abhängig vom individuellen Strompreis kann der Eigenverbrauch finanziell sehr attraktiv sein. Bis 07/2010 betrug der Durchschnittstrompreis in Deutschland netto rund 20 Cent/kWh.
Durch den dezentralen Eigenverbrauch werden lange Transportwege und die damit verbundenen Verluste und Kosten für die Netzbetreiber reduziert.
Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch von Strom ermittelt sich direkt aus dem für die jeweilige Anlagengröße für die Netzeinspeisung geltenden Vergütungssatz:
Der Bezugszeitraum für die Ermittlung der Anteile ist immer ein Jahr. Der so ermittelte Vergütungssatz für den Direktverbrauch unterliegt keiner weiteren Degression. Die Beträge "16,38 Cent/kWh" und "12 Cent/kWh", die abgezogen werden, sind unveränderlich. Sie unterliegen ebenfalls keiner Degression.
| Inbetriebnahme | Anlagengröße | Vergütung nach EEG |
|---|---|---|
| 01.07.2010 - 01.10.2010 | bis 30 kWp | 17,67 Cent je kWh |
| 01.07.2010 - 01.10.2010 | > 30 KWp bis 100 KWp | 16,01 Cent je kWh |
| 01.07.2010 - 01.10.2010 | > 100 KWp bis 500 kWp | 14,27 Cent je kWh |
| Inbetriebnahme | Anlagengröße | Vergütung nach EEG |
|---|---|---|
| 01.10.2010 - 01.01.2012 | bis 30 kWp | 16,65 Cent je kWh |
| 01.10.2010 - 01.01.2012 | > 30 KWp bis 100 KWp | 15,04 Cent je kWh |
| 01.10.2010 - 01.01.2012 | > 100 KWp bis 500 kWp | 13,35 Cent je kWh |
| Inbetriebnahme | Anlagengröße | Vergütung nach EEG |
|---|---|---|
| 01.07.2010 - 01.10.2010 | bis 30 kWp | 22,05 Cent je kWh |
| 01.07.2010 - 01.10.2010 | > 30 KWp bis 100 KWp | 20,39 Cent je kWh |
| 01.07.2010 - 01.10.2010 | > 100 KWp bis 500 kWp | 18,65 Cent je kWh |
| Inbetriebnahme | Anlagengröße | Vergütung nach EEG |
|---|---|---|
| 01.10.2010 - 01.01.2012 | bis 30 kWp | 21,03 Cent je kWh |
| 01.10.2010 - 01.01.2012 | > 30 KWp bis 100 KWp | 19,42 Cent je kWh |
| 01.10.2010 - 01.01.2012 | > 100 KWp bis 500 kWp | 17,73 Cent je kWh |
Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch - 16,38 Cent = Einspeisevergütung mit Eigenverbrauch
Der so ermittelte Vergütungssatz für den Direktverbrauch unterliegt keiner weiteren Degression.
Einspeisevergütung ohne Eigenverbrauch - 12 Cent = Einspeisevergütung mit Eigenverbrauch
Der so ermittelte Vergütungssatz für den Direktverbrauch unterliegt keiner weiteren Degression.
| Art | Berechnung |
|---|---|
| 1. Vergütungssatz für Eigenverbrauch (netto): | 17,67 Cent je KWh |
| 2. Nicht bezahlter Haushaltstrompreis (netto): | 20,00 Cent je KWh (vermiedene Kosten)* |
| Summe 1.+2. | 37,67 Cent.je KWh |
| Vergütung bei Netzeinspeisung (netto): | 34,05 Cent je KWh |
| Vorteil | 3,62 Cent je KWh |
Hier wurde der deutsche Durchschnittspreis der Stromanbieter / Netzbetreiber für 1 KWh angenommen.
| Art | Berechnung |
|---|---|
| 1. Vergütungssatz für Eigenverbrauch (netto): | 22,05 Cent je KWh |
| 2. Nicht bezahlter Haushaltstrompreis (netto): | 20,00 Cent je KWh (vermiedene Kosten)* |
| Summe 1.+2. | 42,05 Cent.je KWh |
| Vergütung bei Netzeinspeisung (netto): | 34,05 Cent je KWh |
| Vorteil | 8,00 Cent je KWh |
Auch hier wurde der deutsche Durchschnittspreis der Stromanbieter / Netzbetreiber für 1 KWh angenommen.
Photovoltaikanlagen bis 500KWp haben in der Regel die gleichen Berechnungsmodi. Sie werden analog zum Verfahren bei der Netzeinspeisung anteilig entsprechend der Vergütungsklassen vergütet.
Siehe: Photovoltaik Einspeisevergütung - Abschnitt - Beispiel für eine 536 KWp Photovoltaikanlage
Sollten Gewerbetreibende besondere Stromtarife haben, muss dies in der Berechnung berücksichtigt werden.
Privathaushalte und Gewerbebetriebe die tagsüber, wenn die Sonne scheint, keinen 100%igen Eigenverbrauch haben, werden in Zukunft die Möglichkeit haben mit einem Laderegler und einem Speichermedium den solar erzeugten Strom zu speichern. Einige führende Solarhersteller haben für 2011 geeignete Systeme angekündigt, was der Verbreitung von Photovoltaikanlagen für 100%igen Eigenverbrauch vorantreiben wird.
Lesen Sie dazu: Photovoltaik Speichermedien
321-sun.de stellt keine Informationen zu rechtlichen oder steuerlichen Fragen zum Thema PhotovoltaikPhotovoltaik
Was bedeudet Photovoltaik? -> Lexikoneintrag bereit. Diese Informationen sollen Fach- und Sachkundige Experten aus den entsprechenden Bereichen liefern. Steuerliche Fragen können Ihnen Ihr Steuerberater, das Finanzamt oder kompete Fördervereine geben. In rechtlichen Fragen konsultieren Sie bitte einen entsprechenden Anwalt.
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Was bedeudet alternative Energien? -> Lexikoneintrag - deutschlandweit und weltweit.
Der folgende Link zur SFV befasst sich mit dem Thema "Umsatzsteuerliche Behandlung bei PhotovoltaikPhotovoltaik
Was bedeudet Photovoltaik? -> Lexikoneintrag Eigenverbrauch". Anhand von Erklärungen, Beispielen und Berechnungen wird genau auf dieses Thema eingegangen.
Lesen Sie dazu: http://www.sfv.de/artikel/umsatzsteuerliche_behandlung_bei_solarstrom-eigenverbrauch.htm
Animation kommt morgen.